In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten über den Wortlaut der Beschlussfassung zur Genehmigung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung.
Die Richter in Karlsruhe haben jetzt bestätigt, daß der Wortlaut "Genehmigung des Wirtschaftsplanes......" auch automatisch die Höhe der zukünftigen Vorschüsse (Wohngeld, Rücklage) genehmigt.
Dies gilt analog auch für "Genehmigung der Jahresabrechnung".
Beschluss über Wirtschaftsplan / Abrechnung
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